22
pages
German, Middle High (ca.1050-1500)
Ebooks
2020
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Publié par
Date de parution
06 février 2020
Nombre de lectures
1
EAN13
9781789822311
Langue
German, Middle High (ca.1050-1500)
Publié par
Date de parution
06 février 2020
Nombre de lectures
1
EAN13
9781789822311
Langue
German, Middle High (ca.1050-1500)
101 Erstaunliche Brexit Fakten und Konsequenzen
Deutsche Ausgabe
Holger Weßling
Diese deutsche Übersetzung wurde 2020 von Jack Goldstein Books veröffentlicht.
eBook von Andrews UK Limited verteilt über
www.andrewsuk.com
Urheberrechte © 2020 Holger Weßling
Kein Teil dieser Publikation darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Jack Goldstein Books fotokopiert, in einem Abrufsystem gespeichert, übertragen oder in eine andere Sprache übersetzt werden.
Die Ansichten und Meinungen in diesem E-Book sind nicht unbedingt die des Herausgebers.
Namensgebung und Erklärung
Brexit ist ein zusammengesetztes Wort aus Britain (Kurzform von Großbritannien) und Exit (Ausstieg). Es gibt keine zuverlässige Quelle dafür, ob der Ausdruck im Englischen entstanden ist und ins Deutsche als Fremdwort übernommen wurde oder ob er einen anderen Ursprung hat.
Das Austrittsverfahren: Es finden sich in Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV): Wenn ein Mitgliedsstaat aus der Europäischen Union austreten will, muss er den Europäischen Rat darüber informieren. Die Mitteilung der Austrittsabsicht durch die britische Regierung an den Europäischen Rat am 29. März 2017 markierte den Beginn der Verhandlungen für das Austrittsabkommen. Die Staats- und Regierungschefs der EU27 haben im Europäischen Rat (Art. 50 EUV) am 29. April 2017 Leitlinien beschlossen, die die wesentlichen Grundprinzipien der Verhandlungen festlegen; weitere Leitlinien hat der Europäische Rat (Art. 50 EUV) am 15. Dezember 2017 und 23. März 2018 beschlossen.
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Europäische Kommission und die britische Regierung im November 2018 auf ein Austrittsabkommen und eine politische Erklärung über den Rahmen für die zukünftigen Beziehungen geeinigt. Die Staats- und Regierungschefs haben bei einem Sondertreffen des Europäischen Rats (Art. 50 EUV) am 25. November 2018 zugestimmt. Am 17. Oktober 2019 haben sich die Verhandlungsführer auf ein leicht modifiziertes Paket geeinigt. Für das Inkrafttreten des Austrittsabkommens sind als nächste Schritte die Zustimmung beziehungsweise die formelle Ratifizierung durch das Europäische und das britische Parlament erforderlich. Das britische Parlament hat am 22. Oktober 2019 grundsätzlich für das innerstaatliche Umsetzungsgesetz gestimmt, jedoch den damit verbundenen Zeitplan abgelehnt. Das weitere Verfahren im Vereinigten Königreich nach den Parlamentswahlen am 12. Dezember 2019 ist Sache der britischen Regierung. Die Abstimmung im Europäischen Parlament wurde bis auf weiteres verschoben.
Änderungen nach dem 1.2.2020
Nach der Ratifizierung des Austrittsabkommens, beginnt der Übergangszeitraum. Dieser gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher in der EU sowie im Vereinigten Königreich keine Änderungen.
Die einzige Änderung in der Übergangszeit ist, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der EU vertreten ist.
Das EU-Recht gilt weiterhin im Vereinigten Königreich bis zum Ende des Übergangszeitraums.
Deutsche Bürger können während der Austrittsverhandlungen weiterhin von der EU- Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen und im Vereinigten Königreich leben und arbeiten. Wie bisher finden die jeweiligen EU-Regelungen Anwendung. Dasselbe gilt für britische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Deutsche Bürger können ihre Ersparnisse weiterhin auf britische Konten übertragen und von dort zurücktransferieren. Auch die EU-Vorgaben für ein nationales Einlagensicherungssystem werden durch die Austrittsabsicht des Vereinigten Königreichs rechtlich nicht berührt.